Förderkonzept

 Förderkonzept der Grundschule Eschershausen

1.Leitidee des Förderkonzeptes:

Das vorliegende Förderkonzept ist nach folgendem Leitgedanken erarbeitet worden:

Unabhängig vom Lernen im Klassenverband muss einzelnen Kindern, die in umgrenzten Lernfeldern Unterstützungsbedarf zeigen oder deren besondere Begabungen gestützt werden sollen, individuelle Förderung im Dialog mit einer Lehrperson ermöglicht werden.

Das Förderkonzept steht im Einklang mit folgenden Leitsätzen zur Unterrichtsarbeit (aus dem Leitbild der Schule):

-Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass Du das Lernen lernst und Deine Fähigkeiten bestmöglich entwickeln kannst.

-Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass jedes Kind gemäß seiner Möglichkeiten gefördert und gefordert wird. 

Im Schulprogramm der Grundschule Eschershausen ist das Förderkonzept festgeschrieben und stellt ein wichtiges Element der pädagogischen Grundkonzeption dar.

2.Schwerpunktsetzung innerhalb des Förderkonzeptes:

Bereits der Unterricht im Klassenverband bietet vielfältige Möglichkeiten der Förderung:

-Individuelle Fördermaßnahmen während der Tages- bzw. Wochenplanarbeit

-Individualisierende Lernangebote

-Reduzierung des Umfangs

-Individuelle Arbeitszeiten

-Verschiedene Anspruchsniveaus

-Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler in Partner – oder Gruppenarbeit

In einigen Fällen reicht jedoch der reguläre Unterricht trotz seiner Bemühungen um differenzierte Förderung nicht aus, um die individuellen Lernschwächen oder Lernrückstände der unterschiedlichsten Art auszugleichen.

Gehen wir davon aus, dass einige Kinder an vielen Stellen des Lernprozesses die besondere Unterstützung eines Lehrers/einer Lehrerin braucht, genügt es leider oft nicht, Material zur Förderung zusammenzustellen, mit dem diese Kinder allein arbeiten können. Viele Inhalte, die im Regelunterricht erarbeitet wurden, haben sie (noch) nicht erlernt und sind häufig weniger als der Rest in der Lage, sich allein etwas zu erschließen.

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf sind deshalb häufig auf die Unterstützung, Begleitung und die Rückmeldung einer Lehrperson angewiesen.

Folgende Schwerpunkte werden bei dem vorliegenden Förderkonzept gesetzt:

Die Konzeption basiert auf 5 Säulen:

1.)Förderung im „Team" (eine Klasse-zwei Kräfte) parallel zum Klassenunterricht

2.)Klassenübergreifende Förderung

3.)Sprachförderung vor der Einschulung

4.)Sprachförderung während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache

5.)Weitergehende Maßnahmen:

a.) Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen,

Rechtschreiben oder Rechnen

b.) Maßnahmen bei vermutetem sonderpädagogischen Unterstützugsbedarf

c.) Inklusion: Maßnahmen bei einer inklusiven Beschulung

d.) Erkennen besonderer Begabungen

Die Fördermaßnahmen zu den Punkten 1, 2, 4 und 5 werden im Rahmen von Klassenkonferenzen besprochen und festgelegt (Dokumentation der Lernentwicklung/Lernentwicklungsberichte). Die Beratungen erfolgen in jeder Klassenstufe nach den Herbstferien, nach den Osterferien sowie zu den Zeugnisterminen. Der Förderbedarf wird besprochen und geeignete Maßnahmen werden festgelegt.

3.Beschreibung der individuellen Lernstände:

Wichtige Informationen über die Kinder erhalten wir bereits im Verlauf des Schuljahres vor der Einschulung aus den Kindertagesstätten. Hier werden bereits Beobachtungsbögen hinsichtlich der individuellen Lernstände der Kinder erstellt und mit der Schule besprochen. Weitere Informationen bekommen wir aus den Maßnahmen zur Feststellung der Schulfähigkeit, den schulärztlichen Untersuchungen und natürlich insbesondere von den Erziehungsberechtigten. Die Intensivierung der Zusammenarbeit durch das „Projekt Brückenjahr" hat sich nochmals sehr positiv auf den Informationsumfang ausgewirkt.

Zu Beginn der Schulzeit wird zunächst die Lernausgangslage festgestellt. Dies geschieht mit der Hilfe von Erhebungsbögen. Es werden Aussagen gemacht zum sozial – emotionalen Bereich (Kontaktfähigkeit, Gruppenfähigkeit, Konfliktverhalten, Selbstkontrolle, Selbstsicherheit, Selbstständigkeit), zur Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik) sowie zum kognitiven Bereich ( visuelle Wahrnehmungs- und Differenzierungsfähigkeit, Raumorientierung, akustische Wahrnehmungs- und Differenzierungsfähigkeit, taktile Wahrnehmungsfähigkeit, Sprach- und Sprechfähigkeit, Begriffsbildung, Anweisungsverständnis, Symbolverständnis, Mengenverständnis, Umweltkenntnisse, Konzentrationsfähigkeit, Merkfähigkeit).
Weitere fachliche Lernstandserhebungen werden aus der laufenden Unterrichtsarbeit heraus fortlaufend durchgeführt und regelmäßig in Dokumentationsbögen festgehalten. Hierbei handelt es sich zunächst um Aussagen zum Arbeitsverhalten (Leistungsbereitschaft und Mitarbeit, Ziel- und Ergebnisorientierung, Kooperationsfähigkeit. Selbstständigkeit, Sorgfalt und Ausdauer, Verlässlichkeit) und zum Sozialverhalten (Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness, Hilfsbereitschaft und Achtung anderer, Übernahme von Verantwortung, Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens).
Weiterhin werden die Lernstände in den Unterrichtsfächern erhoben und dokumentiert (im ersten und zweiten Jahrgang zum Beispiel die Lernstände für den Bereich Deutsch: „Sprechen und Zuhören", „Lesen – mit Texten und Medien umgehen", „Schreiben – Texte verfassen" sowie für den Bereich Mathematik: „Zahlen und Operationen", „Größen und Messen", „Raum und Form"). Dies geschieht ebenso für den Bereich besonderer Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen Kindes.

Die Lernstanderhebungen erfolgen neben der Beurteilung der Leistungen im täglichen Unterricht (mündliche fachspezifische Leistungen, Bewertung während eines Herstellungsprozesses) durch schriftliche Testverfahren insbesondere in den Langzeitfächern. Für jedes Unterrichtsfach wurden eindeutige Beurteilungsgrundlagen bis hin zu festgelegten Tests erarbeitet. So wurden zum Beispiel für das Fach Deutsch im ersten bzw. zweiten Jahrgang Tests zum Abschreiben, Niederschreiben/ Rechtschreibung sowie Aufschreiben/ Texte verfassen entwickelt. Bei auftretenden Problemen im Bereich der Rechtschreibung kommt die „Hamburger Schreibprobe" als weiterführendes Testverfahren zur Anwendung.
Im Verlauf der Grundschulzeit wird der Lernentwicklungsstand also kontinuierlich beobachtet und schriftlich festgehalten. Eine Zusammenfassung der oben dargelegten Maßnahmen wird in Form einer „Dokumentation der Lernentwicklung" im Rahmen von Klassenkonferenzen durchgeführt. Die Beratungen erfolgen in jeder Klassenstufe nach den Herbstferien, nach den Osterferien sowie zu den Zeugnisterminen, also insgesamt an vier festen Terminen im Jahr. Die sich ergebenden Förderbedarfe werden besprochen, geplante Maßnahmen werden festgelegt und der Erfolg der Arbeit/der Maßnahmen wird geprüft.
Sowohl bei der Erhebung als auch bei der Beschreibung der individuellen Lernstände spielt die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten eine wichtige Rolle. Nicht nur anlässlich der Elternsprechtage, sondern je nach Notwendigkeit zusätzlich in regelmäßigen, kurzen Abständen wird der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Eltern gesucht. Die Gespräche werden dokumentiert in den Lernstandsbögen zum Thema „Dokumentation der individuellen Lernentwicklung".

Durch die jährliche Teilnahme an den „zentralen Vergleichsarbeiten" im dritten Schuljahr in Niedersachsen wird sogar eine landesweite Vergleichbarkeit der Lernstände der Klassen, aber auch der einzelnen Kinder ermöglicht.

4.Umsetzung des Förderkonzeptes:

-Wege zum selbstgesteuerten Lernen:

Im Rahmen des Methodenkonzeptes der Grundschule Eschershausen wird genau festgelegt, welche Methoden (insbesondere auch zum Thema „selbstgesteuertes Lernen") die Schülerinnen und Schüler in welchem Fach zu welchem Zeitpunkt ihrer Grundschulzeit erlernen. Weiterhin ist im Medienkonzept dargelegt, wann und in welchen Fächern der Umgang mit den „neuen Medien" sowie mit den „alten Medien" erlernt wird. Hier spielt der Aspekt des selbstgesteuerten Lernens ebenfalls eine wichtige Rolle.

-Differenzierende Maßnahmen im Unterricht/Förderung im Klassenverband:

1.)Reduzierung des Arbeitsumfangs

2.)Individuelle Arbeitszeiten

3.)Individuelle Fördermaßnahmen während der Tages- bzw. Wochenplanarbeit

4.)Individualisierende Lernangebote

5.)Verschiedene Anspruchsniveaus

6.)Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler in Partner- oder Gruppenarbeit

-Förderung im „Team" parallel zum Klassenunterricht:

An der Grundschule Eschershausen müssen in einzelnen Jahrgängen immer wieder Klassen mit bis zu 27 Kindern gebildet werden. Dies ergibt oft einen Klassendurchschnitt, der über dem Mittelwert des Landes Niedersachsen liegt und sich insbesondere im Vergleich zu vielen einzügigen Grundschulen (oft mit Klassenstärken weit unter 20 Kindern) in der täglichen Arbeit als zusätzliche Belastung für Schüler/innen und Lehrkräfte erweist. Hinzu kommt eine von Jahr zu Jahr steigende Anzahl von Kindern mit besonderen Lernerschwernissen (Motorik, Sprache, körp. Behinderungen, Verhaltensprobleme), deren Start in die Schullaufbahn sich leider oft dementsprechend schwierig gestaltet.

Ein weiterer und unbedingt zu beachtender Gesichtspunkt ist die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen, die sich in vielfältiger Weise darstellen, im differenzierten Unterricht zu beachten sind und auf die mit entsprechenden Maßnahmen einzugehen ist.

Die im normalen Klassenunterricht möglichen Fördermaßnahmen reichen angesichts der beschriebenen Situation leider oft nicht aus, dem vorliegenden Bedarf in befriedigender Weise gerecht zu werden. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Lehrerstunden beantragt, um weitergehende Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

Die Förderung im Team findet vorzugsweise in den Unterrichtsstunden der Langzeitfächer statt. In enger Absprache mit der Fachlehrkraft werden Fördermaßnahmen (insbesondere in Bezug auf die festgelegten Maßnahmen aus den Klassenkonferenzen hinsichtlich der „Dokumentation der Lernentwicklung") für einzelne Kinder parallel zum Unterricht durchgeführt. Dies kann (je nach Thema) im Klassenraum oder in separaten Räumlichkeiten geschehen.

-Klassenübergreifende Förderung:

Mit der Einführung der Ganztagsschule wurde bei der Gestaltung des Nachmittagsbetriebes besonderer Wert auf die Einrichtung einer täglich festgelegten Zeitsequenz für eine Hausaufgabenhilfe/ -förderung in Verbindung mit weitergehenden Fördermaßnahmen gelegt.

Im Anschluss an die Mittagszeit werden von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr die Hausaufgaben erstellt. Hierbei auftretende Schwierigkeiten bzw. Verständnisprobleme können den anwesenden Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeitern direkt vorgetragen werden. Schon an dieser Stelle setzen entsprechende Hilfen bzw. Fördermaßnahmen an.

Eine weitergehende Förderung ergibt sich für Kinder, denen in einzelnen fachspezifischen Bereichen grundlegende Fähigkeiten fehlen. In Absprache mit der entsprechenden Fachlehrkraft, die das Kind am Vormittag unterrichtet, werden vorliegende Defizite insbesondere aus den Bereichen Deutsch und Mathematik bearbeitet (auch hier Bezug zu den Maßnahmen aus den Klassenkonferenzen hinsichtlich des Themas „Dokumentation der Lernentwicklung").

Die Zusammensetzung der Gruppen richtet sich nach den einzelnen Schuljahrgängen. Pro Lehrkraft bzw. pädagogischem Mitarbeiter/pädagogischer Mitarbeiterin befinden sich im Durchschnitt 8 Kinder in den einzelnen Gruppen.

Arbeit und Absprachen der Teams

Die Absprachen erfolgen immer zu Beginn der Stunde, nachdem die Anwesenheit der angemeldeten Schüler geklärt ist. Danach werden die Hausaufgaben nach Art und Umfang besprochen. In der anschließenden Arbeitsphase werden die Aufgaben mit unterschiedlicher Hilfestellung erledigt. Während einige Schüler sehr selbstständig arbeiten, erhalten andere Tipps und Hilfen, oft auch intensive Einzelförderung. Häufig ist es sinnvoll, die Gruppe z. B. nach Fächern oder Selbstständigkeit der Schüler einzuteilen, manchmal auch räumlich zu trennen.

Förderung / Forderung von Schülern

Die Schüler werden in den Gruppen durch Hilfen und zusätzliche Erklärungen bei den Hausaufgaben gefördert. Nach dem Erledigen der Hausaufgaben stehen Aufgaben zur Förderung / Forderung zur Verfügung. Es werden 1x1-Training, Diktat- oder Leseübungen mit verschiedenen Medien wie Arbeitsblättern, Spielen, Büchern oder PC-Programme durchgeführt. Einige Schüler haben zusätzliche Arbeitshefte z.B. im Fach Mathematik, in denen weiterführende Aufgaben gelöst werden können.

Austausch mit Klassen- bzw. Fachlehrern

Die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiter tauschen sich über die Lernerfolge bzw. Schwierigkeiten der Schüler mit Klassen- bzw. Fachlehrern aus. Fragen zu Hausaufgaben und speziellen Fördermaßnahmen werden erörtert. Einige Schüler schaffen aus verschiedenen Gründen im Zeitrahmen von einer Schulstunde die Hausaufgaben nicht. In diesem Fall ist auch eine Absprache mit den Eltern wichtig. 

Zusätzliche Materialien für die Nachmittagsbetreuung

Zusätzliche Arbeitsblattsammlungen für die Fächer Deutsch und Mathematik bringt jede Lehrkraft in individueller Weise ein. Im Medienbereich der Schule existieren Ordner mit Kopiervorlagen für Vertretungs- und Förderstunden sowie div. Deutschübungen für Klasse 1 - 4. Der Mathematiklehrgang bietet zwei zusätzliche Arbeitshefte an: Förderheft und Forderheft. Beide Hefte stehen den Jahrgängen zur Verfügung. In den Klassen gibt es 2 PCs mit Lernprogrammen für verschiedene Fächer und Klassenstufen. In jeder Klasse stehen div. Arbeitsmaterialien für die einzelnen Fächer, Bücherangebote, Lernspiele, Puzzle oder Material für die feinmotorische Schulung zur Verfügung. In Absprache mit dem jeweiligen Klassenlehrer können diese schon vorhandenen Dinge genutzt werden. Montessori-Material für den Zahlenraumaufbau, Puzzle für den Sachunterricht, Legespiele u.a.kreative Beschäftigungsmaterialien stehen in vielen Klassenräumen zur Verfügung.

Grundsätzliches

Die Lehrkräfte sind vorrangig für die speziellen Fördermaßnahmen und die Forderangebote verantwortlich. Es hat sich bewährt, dass alle Schüler täglich in den Kernfächern Hausaufgaben vom jeweiligen Fachlehrer gestellt bekommen. Der zeitliche Aspekt wird durch Absprachen unter den Kollegen auf (im Durchschnitt) 30 Minuten beschränkt.

-Sprachförderung vor der Einschulung:

Zum Thema Sprachförderung vor der Einschulung wird in § 54 a des NIEDERSÄCHSISCHEN SCHULGESETZES folgende Aussage getroffen:

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, bereits ein Jahr vor der Einschulung besondere Fördermaßnahmen wahrzunehmen.

Im Mai des Jahres vor der Einschulung werden die Kinder in der Schule angemeldet und es wird eine Feststellung der Sprachkenntnisse nach einem landesweit einheitlichen Verfahren durchgeführt. Die Fördermaßnahmen werden entweder im Kindergarten Eschershausen oder in der Grundschule durchgeführt. Dies ist von Jahr zu Jahr abhängig von den Wohnorten bzw. Kita-Plätzen der teilnehmenden Kinder. Pro Kind steht eine Unterrichtsstunde pro Woche zur Verfügung. Somit wird bei den Schülerinnen und Schülern über ein gesamtes Jahr hinweg eine stetige Verbesserung der Deutschkenntnisse erreicht.

Die Sprachförderung wird von einer Lehrkraft durchgeführt, die an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat.

Die Sprachfördermaßnahmen werden in erster Linie nach dem Konzept des Finken-Verlags mit folgenden Lernmaterialien durchgeführt:

-- Vorkurs zur DaZ-Box (Deutsch als Zweitsprache)

-- DaZ-Box (Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache)

-- „Erzähl mir was" (Lernspiele zur Sprachförderung)

-- Lernszenarien zur Sprachförderung                                              

-Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien/Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache:

Schon seit dem Jahr 2009 werden Kinder aus Flüchtlingsfamilien an unserer Schule unterrichtet.

In den ersten Jahren waren es einige Kinder in erster Linie aus den Ländern Afghanistan und Somalia. In den letzten Jahren kamen noch weitere Länder hinzu, wie z. B. Serbien, Russische Föderation, Montenegro oder auch Syrien.

Alle Kinder werden den Klassenstufen zugeordnet, die ihrem jeweiligen Alter entsprechen.

Unter Einschaltung der Schulsozialarbeiterin bemüht sich die Klassenlehrkraft, Kontakt auch zu den Eltern herzustellen, um die Familiensituation kennen zu lernen. Die Schulsozialarbeiterin hat hierbei eine wichtige Rolle, denn sie soll in einzelnen Stunden mit dem jeweiligen Kind (in eigenen Räumen) ins Gespräch kommen, Kontakte herstellen und Vertrauen schaffen. Ein Anamnesebogen leistet hierbei wichtige Hilfestellungen.

Natürlich finden auch intensive Sprachfördermaßnahmen statt. In kleinen Gruppen wird nach den Inhalten „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichtet. Je nach Sprachstand eines Kindes wird eine Teilnahme an möglichst viele Unterrichtsfächern (bald auch ohne differenzierende Maßnahmen) angestrebt.

Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen sowie zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen. Ein regelmäßig stattfindender Austausch zwischen den Sprachförderkräften sowie den Lehrkräften der Regelklassen findet zusätzlich auch im Rahmen von Dienstbesprechungen und in der täglichen Zusammenarbeit statt.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich im „Konzept zur Sprachförderung während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an der Grundschule Eschershausen“.

- Weitergehende Maßnahmen:

a.) Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Die Beobachtung der Entwicklung im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen bei den Schülerinnen und Schülern ist Aufgabe aller Lehrkräfte. Durch einen Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Holzminden steht uns weiterhin ein Legasthenie-Therapeut mit 60 Stunden pro Schuljahr zur Verfügung. Schon in Klasse 1 werden durch entsprechende Testverfahren Schwächen bei einzelnen Kindern erkannt. Fördermaßnahmen (auch mit dem Therapeuten) können schon hier ansetzen.

Werden bei einzelnen Kindern besondere Schwierigkeiten in diesen Bereichen festgestellt, informiert die Klassenlehrkraft bzw. zum Beispiel die Fachlehrkraft Mathematik (in Absprache mit der Klassenlehrkraft) die Beratungslehrerin mit der Bitte, auf die Problematik durch den Einsatz spezieller Testverfahren näher einzugehen.

Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse dienen zunächst der Einleitung bzw. genaueren Festlegung von schulischen Fördermaßnahmen, aber auch zur intensiven Beratung der Eltern (Zusammenarbeit mit dem Elternhaus; in Einzelfällen Möglichkeiten der außerschulischen Förderung).

Wenn die Ergebnisse aus den Testverfahren nicht eindeutig sind oder weitere Problemstellungen vermutet werden, kann in Absprache mit den Eltern auch eine genauere Diagnostik zum Beispiel bei Fachärzten, Schulpsychologen usw. angeraten sein.

Bei eindeutigem Vorliegen einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie werden neben den beschriebenen Fördermaßnahmen auch Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleiches erwogen, die auf den Stand der Lernentwicklung des Schülers oder der Schülerin abzustimmen sind. Der entsprechende Erlass findet Beachtung.

b.) Maßnahmen bei vermutetem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann bei den Schülerinnen und Schülern vorliegen, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht sonderpädagogische Maßnahmen benötigen.

Wird bei einzelnen Kindern ein solcher Förderbedarf vermutet und reichen die bislang durchgeführten Fördermaßnahmen nicht aus, um dem Schüler/der Schülerin auch langfristig eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, versucht die Beratungslehrerin Frau Hünerberg noch weitergehende und genauere Erkenntnisse über die Problemstellung zu gewinnen. 

Stellen sich besondere Probleme im Bereich der sozial – emotionalen Entwicklung dar, stehen die Fachkräfte des „Förderzentrums für sozial-emotionale Entwicklung" der Förderschule in Holzminden beratend zur Verfügung. In Abstimmung mit den entsprechenden Klassenlehrkräften/ Fachlehrkräften werden in Gesprächen mit den Eltern die Möglichkeiten für eine zukünftige Förderung des Kindes aufgezeigt.

Bei Bedarf wird ein Verfahren zur Feststellung eines individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Hierbei kann es sich um die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung handeln. Das Verfahren wird in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten durchgeführt. Als Ergebnis können unterschiedliche Empfehlungen für eine weitere Beschulung gegeben werden, wobei den Eltern in vielen Fällen Wahlmöglichkeiten zwischen dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule (inklusive Beschulung) oder einer Förderschule zur Verfügung stehen.

c.) Inklusion: Maßnahmen bei einer inklusiven Beschulung

Der schulische Lernort für alle Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Primarbereich ist grundsätzlich die Grundschule. Von den Förderschulen werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit o. g. Problemen dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt. Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, in der Regel nicht erforderlich, teilweise auch nicht mehr möglich. Somit wird eine wohnortnahe Beschulung, die Passung sonderpädagogischer Hilfen als auch eine frühzeitige Förderung (Prävention) ermöglicht. Pro Grundschulklasse werden verbindlich zwei Förderschullehrerstunden wöchentlich vom Schuljahr 2013/2014 an aufsteigend zur Verfügung gestellt. Neben der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf soll bei ebenfalls insbesondere im Lernen beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ohne bislang festgestellten Unterstützungsbedarf diesem durch gezielte Fördermaßnahmen vorbeugend entgegen gewirkt werden. Sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen werden gemeinsam von Förderschul- und der Grundschullehrkraft geplant. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Rahmen des Klassenunterrichts durch innere Differenzierung oder in der Einzel- und Kleingruppenförderung durchgeführt. Für jede Schülerin und für jeden Schüler in der sonderpädagogischen Förderung wird die individuelle Lernentwicklung in einem individuellen Förderplan dokumentiert. Durch Beratungsgespräche mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Grundschullehrkräften,Schülerinnen und Schülern werden Informationen zu sonderpädagogischen Fragestellungen gegeben.

d.) Erkennen besonderer Begabungen

Was ist Hochbegabung?

Hochbegabung kann sich nur bei günstigem Zusammenwirken von individuellen und sozialen Faktoren verwirklichen. Nicht alle Möglichkeiten, die in einem Menschen stecken, werden in Leistung umgesetzt. Nicht bei allen Menschen entwickeln sich die vorhandenen Anlagen.Ungefähr 50% der potentiell Hochbegabten bekommen nicht die Förderung und die Erziehung,die nötig wäre zur Entwicklung ihrer Anlagen.




Man spricht erst von Hochbegabung, wenn die sechs Faktoren hohe intellektuelle Fähigkeit, Motivation, Kreativität, Familie, Freunde sowie Schule in richtiger Weise ineinander greifen. Die Fähigkeit zum sozialen Umgang ist dabei das wichtigste Verbindungsglied.


Aus Platzgründen kann das Förderkonzept hier leider nicht weiter dargestellt werden.


 
 
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