Integrationskonzept

Integrationskonzept der Grundschule Eschershausen

Entsprechend dem Erziehungsauftrag der Schule (§ 2 NSchG) sollen Schülerinnen und Schüler ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten.

Um dieses Ziel zu erreichen und dabei möglichst alle Kinder gemeinsam zu unterrichten, zu fordern und zu fördern, sind insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten oder Problemen geeignete Maßnahmen zur Integration erforderlich.

An der Grundschule Eschershausen finden folgende Problemstellungen besondere Beachtung:

 1.)        Sonderpädagogische Unterstützung:

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann bei den Schülerinnen und Schülern vorliegen, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht sonderpädagogische Maßnahmen benötigen.

Wird bei einzelnen Kindern ein solcher Förderbedarf vermutet und reichen die bislang durchgeführten Fördermaßnahmen nicht aus, um dem Schüler/der Schülerin auch langfristig eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, versucht die Beratungslehrerin Frau Hünerberg noch weitergehende und genauere Erkenntnisse über die Problemstellung zu gewinnen. Stellen sich besondere Probleme im Bereich der sozial – emotionalen Entwicklung dar, stehen die Fachkräfte des „Förderzentrums für sozial-emotionale Entwicklung“ der Förderschule in Holzminden beratend zur Verfügung. In Abstimmung mit den entsprechenden Klassenlehrkräften/ Fachlehrkräften werden in Gesprächen mit den Eltern die Möglichkeiten für eine zukünftige Förderung des Kindes aufgezeigt.

Bei Bedarf wird ein Verfahren zur Feststellung eines individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Hierbei kann es sich um die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung handeln. Das Verfahren wird in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten durchgeführt. Als Ergebnis können unterschiedliche Empfehlungen für eine weitere Beschulung gegeben werden, wobei den Eltern in vielen Fällen Wahlmöglichkeiten zwischen dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule (inklusive Beschulung) oder einer Förderschule zur Verfügung stehen.

2.)        Inklusive Beschulung:

Der schulische Lernort für alle Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Primarbereich ist grundsätzlich die Grundschule. Von den Förderschulen werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit o. g. Problemen dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt.

Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, in der Regel nicht erforderlich, teilweise auch nicht mehr möglich. Somit wird eine wohnortnahe Beschulung, die Passung sonderpädagogischer Hilfen als auch eine frühzeitige Förderung (Prävention) ermöglicht. Pro Grundschulklasse werden verbindlich zwei Förderschullehrerstunden wöchentlich vom Schuljahr 2013/2014 an aufsteigend zur Verfügung gestellt.

Neben der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf soll bei ebenfalls insbesondere im Lernen beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ohne bislang festgestellten Unterstützungsbedarf diesem durch gezielte Fördermaßnahmen vorbeugend entgegen gewirkt werden.

Sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen werden gemeinsam von Förderschul- und der Grundschullehrkraft geplant. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Rahmen des Klassenunterrichts durch innere Differenzierung oder in der Einzel- und Kleingruppenförderung durchgefürt. Für jede Schülerin und für jeden Schüler in der sonderpädagogischen Förderung wird die individuelle Lernentwicklung in einem individuellen Förderplan dokumentiert.

Durch Beratungsgespräche mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Grundschullehrkräften, Schülerinnen und Schülern werden Informationen zu sonderpädagogischen Fragestellungen gegeben.

3.)        Gewaltprävention:

Leider beobachten wir eine von Jahr zu Jahr steigende Anzahl von Kindern mit besonderen Problemen im sozial-emotionalen Bereich (insbesondere Verhaltensauffälligkeiten gegenüber anderen Kindern), deren Start in die Schullaufbahn sich oft dementsprechend schwierig gestaltet. Um dieser Problemstellung angemessen begegnen zu können und eine möglichst schnelle Integration der betroffenen Kinder zu erreichen, haben wir ein Gewaltpräventionskonzept entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Gewaltpräventionsrat des Landkreises Holzminden abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt den Einsatz des Programms „faustlos“, von dem wir uns einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Situation erhoffen. In besonders schwerwiegenden Fällen stehen uns weiterhin Fachkräfte des „Förderzentrums sozial-emotionale Entwicklung“ der Förderschule Deensen beratend zur Verfügung. 

4.) Sprachförderung vor der Einschulung.

Zum Thema Sprachförderung vor der Einschulung wird in § 54 a  des  NIEDERSÄCHSISCHEN SCHULGESETZES folgende Aussage getroffen:

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, bereits ein Jahr vor der Einschulung besondere Fördermaßnahmen wahrzunehmen.

Im Mai des Jahres vor der Einschulung werden die Kinder in der Schule angemeldet und es wird eine Feststellung der Sprachkenntnisse nach einem landesweit einheitlichen Verfahren durchgeführt.

Die Fördermaßnahmen werden entweder im Kindergarten Eschershausen oder in der Grundschule durchgeführt. Dies ist von Jahr zu Jahr abhängig von den Wohnorten bzw. Kita-Plätzen der teilnehmenden Kinder. Pro Kind steht eine Unterrichtsstunde pro Woche zur Verfügung. Somit wird bei den Schülerinnen und Schülern über ein gesamtes Jahr hinweg eine stetige Verbesserung der Deutschkenntnisse erreicht.

Die Sprachförderung wird von einer Lehrkraft durchgeführt, die an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat.

Die Sprachfördermaßnahmen werden in erster Linie nach dem Konzept des Finken-Verlags mit folgenden Lernmaterialien durchgeführt:

-- Vorkurs zur DaZ-Box (Deutsch als Zweitsprache)

-- DaZ-Box (Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache)

-- „Erzähl mir was“ (Lernspiele zur Sprachförderung)

-- Lernszenarien zur Sprachförderung

5.) Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien/Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache:  

Schon seit dem Jahr 2009 werden Kinder aus Flüchtlingsfamilien an unserer Schule unterrichtet.

In den ersten Jahren waren es einige Kinder in erster Linie aus den Ländern Afghanistan und Somalia. In den letzten Jahren kamen noch weitere Länder hinzu, wie z. B. Serbien, Russische Föderation, Montenegro oder auch Syrien.

Alle Kinder werden den Klassenstufen zugeordnet, die ihrem jeweiligen Alter entsprechen.

Unter Einschaltung der Schulsozialarbeiterin bemüht sich die Klassenlehrkraft, Kontakt auch zu den Eltern herzustellen, um die Familiensituation kennen zu lernen. Die Schulsozialarbeiterin hat hierbei eine wichtige Rolle, denn sie soll in einzelnen Stunden mit dem jeweiligen Kind (in eigenen Räumen) ins Gespräch kommen, Kontakte herstellen und Vertrauen schaffen. Ein Anamnesebogen leistet hierbei wichtige Hilfestellungen.

Natürlich finden auch intensive Sprachfördermaßnahmen statt. In kleinen Gruppen wird nach den Inhalten „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichtet. Je nach Sprachstand eines Kindes wird eine Teilnahme an möglichst viele Unterrichtsfächern (bald auch ohne differenzierende Maßnahmen) angestrebt.

Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen sowie zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen. Ein regelmäßig stattfindender Austausch zwischen den Sprachförderkräften sowie den Lehrkräften der Regelklassen findet zusätzlich auch im Rahmen von Dienstbesprechungen und in der täglichen Zusammenarbeit statt.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich im „Konzept zur Sprachförderung während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an der Grundschule Eschershausen“.

6.) Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen:

Die Beobachtung der Entwicklung im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen bei den Schülerinnen und Schülern ist Aufgabe aller Lehrkräfte. Durch einen Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Holzminden steht uns weiterhin ein Legasthenie-Therapeut mit 60 Stunden pro Schuljahr zur Verfügung. Schon in Klasse 1 werden durch entsprechende Testverfahren Schwächen bei einzelnen Kindern erkannt. Fördermaßnahmen (auch mit dem Therapeuten) können schon hier ansetzen.

Werden bei einzelnen Kindern besondere Schwierigkeiten in diesen Bereichen festgestellt, informiert die Klassenlehrkraft bzw. zum Beispiel die Fachlehrkraft Mathematik (in Absprache mit der Klassenlehrkraft) die Beratungslehrerin Frau Hünerberg mit der Bitte, auf die Problematik durch den Einsatz spezieller Testverfahren nochmals näher einzugehen.

Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse dienen zunächst der Einleitung bzw. genaueren Festlegung von schulischen Fördermaßnahmen, aber auch zur intensiven Beratung der Eltern (Zusammenarbeit mit dem Elternhaus; in Einzelfällen Möglichkeiten der außerschulischen Förderung).

Wenn die Ergebnisse aus den Testverfahren nicht eindeutig sind oder weitere Problemstellungen vermutet werden, kann in Absprache mit den Eltern auch eine genauere Diagnostik zum Beispiel bei Fachärzten, Schulpsychologen usw. angeraten sein.

Bei eindeutigem Vorliegen einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie werden neben den beschriebenen Fördermaßnahmen auch Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleiches erwogen, die auf den Stand der Lernentwicklung des Schülers oder der Schülerin abzustimmen sind. Der entsprechende Erlass findet Beachtung.



 
 
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