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SprachförderungKonzept zu Sprachfördermaßnahmen an der Grundschule Eschershausen Sprachförderung vor der Einschulung: Zum Thema Sprachförderung vor der Einschulung wird in § 54 a des NIEDERSÄCHSISCHEN SCHULGESETZES folgende Aussage getroffen: Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, bereits ein Jahr vor der Einschulung besondere Fördermaßnahmen wahrzunehmen. Im Mai des Jahres vor der Einschulung werden die Kinder in der Schule angemeldet und es wird eine Feststellung der Sprachkenntnisse nach einem landesweit einheitlichen Verfahren durchgeführt. Seit Einführung der Sprachfördermaßnahmen konnte an unserer Schule immer nur eine Lerngruppe mit höchstens 3 Kindern eingerichtet werden (die Anmeldezahlen lagen zwischen 40 und 60 Schülerinnen/Schülern). Diese auf den ersten Blick relativ geringe Anzahl liegt darin begründet, dass der Anteil ausländischer Familien im Einzugsgebiet unserer Schule sehr gering ist und die betreffenden Kinder (und oft auch ihre Eltern) schon in Deutschland geboren sind und unsere Sprache in vielen Fällen bereits gut beherrschen. Die Fördermaßnahmen werden entweder im Kindergarten Eschershausen oder in der Grundschule durchgeführt. Dies ist von Jahr zu Jahr abhängig von den Wohnorten bzw. Kita-Plätzen der teilnehmenden Kinder. Pro Kind steht eine Unterrichtsstunde pro Woche zur Verfügung. Somit wird bei den Schülerinnen und Schülern über ein gesamtes Jahr hinweg eine stetige Verbesserung der Deutschkenntnisse erreicht. Die Sprachförderung wird von einer Lehrkraft durchgeführt, die an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Die Sprachfördermaßnahmen werden in erster Linie nach dem Konzept des Finken-Verlags mit folgenden Lernmaterialien durchgeführt: -- Vorkurs zur DaZ-Box (Deutsch als Zweitsprache) -- DaZ-Box (Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache) -- „Erzähl mir was" (Lernspiele zur Sprachförderung) -- Lernszenarien zur Sprachförderung Die Lernentwicklung jedes einzelnen Kindes wird in einem individuellen Förderplan dokumentiert. Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien/Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache:
Schon seit dem Jahr 2009 werden Kinder aus Flüchtlingsfamilien an unserer Schule unterrichtet. In den ersten Jahren waren es einige Kinder in erster Linie aus den Ländern Afghanistan und Somalia. In den letzten Jahren kamen noch weitere Länder hinzu, wie z. B. Serbien, Russische Föderation, Montenegro oder auch Syrien. Alle Kinder werden den Klassenstufen zugeordnet, die ihrem jeweiligen Alter entsprechen. Unter Einschaltung der Schulsozialarbeiterin bemüht sich die Klassenlehrkraft, Kontakt auch zu den Eltern herzustellen, um die Familiensituation kennen zu lernen. Die Schulsozialarbeiterin hat hierbei eine wichtige Rolle, denn sie soll in einzelnen Stunden mit dem jeweiligen Kind (in eigenen Räumen) ins Gespräch kommen, Kontakte herstellen und Vertrauen schaffen. Ein Anamnesebogen leistet hierbei wichtige Hilfestellungen. Natürlich finden auch intensive Sprachfördermaßnahmen statt. In kleinen Gruppen wird nach den Inhalten „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichtet. Je nach Sprachstand eines Kindes wird eine Teilnahme an möglichst viele Unterrichtsfächern (bald auch ohne differenzierende Maßnahmen) angestrebt. Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen sowie zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen. Ein regelmäßig stattfindender Austausch zwischen den Sprachförderkräften sowie den Lehrkräften der Regelklassen findet zusätzlich auch im Rahmen von Dienstbesprechungen und in der täglichen Zusammenarbeit statt. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich im „Konzept zur Sprachförderung während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an der Grundschule Eschershausen“. |
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