Grundschule Eschershausen

Aktuelle Termine

Montag, 23.12.2024

Weihnachtsferien

Freitag, 31.01.2025

Zeugnistag (Unterrichtsschluss um 11 Uhr)

Montag, 03.02.2025

Winterferien

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Aktuelles

Neuzugang in der Schule

Seit ein paar Tagen haben wir einen Neuzugang an der Grundschule Eschershausen.

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Völkerballturnier in Dassel

Am 29.01.2023 sind wir mit 15 Schülerinnen und Schülern der beiden vierten Klassen nach Dassel gefahren.

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ABC-Leitfaden für Eltern

Arzt- und/oder Behördentermine, die sich nicht außerhalb der Schulzeit wahrnehmen lassen: Informieren Sie bitte die Klassenleitung vor dem Termin und reichen Sie eine Bescheinigung des Arztes oder der Behörde nach.

 

Haben Sie eine Beschwerde oder ein anderes Problem, so wenden Sie sich bitte zunächst an die betroffene Person, da wir nach dem Prinzip der Offenheit verfahren möchten. Eine weitere Anlaufstelle wären die Vertreter der Elternschaft der Klasse Ihres Kindes oder die Klassenleitung.

 

Beurlaubung für ganze Tage aus wichtigem Grund (z.B. Hochzeit, Beerdigung): Geben Sie Ihrem Kind möglichst eine Woche im Voraus einen schriftlichen formlosen Antrag mit, aus dem eine Begründung hervorgeht. Die Klassenleitung kann in der Regel bei einem Tag die Beurlaubung genehmigen. Handelt es sich um mehrere Tage oder um einen Tag direkt vor oder im Anschluss an Ferien, leitet die Klassenleitung den Antrag an die Schulleitung weiter.

 

Bringen und Abholen Ihres Kindes ist am Parkplatz der Sporthalle möglich. Nutzen Sie dafür nicht den Lehrerparkplatz. Bitte beachten Sie, dass die Prälat-Beigel-Straße nur als Einbahnstraße von der Goethestraße befahren werden kann.  Denken Sie bitte an die Sicherheit aller Kinder, denn ein großes Verkehrsaufkommen an der Schule stellt auch immer eine Gefahr für Kinder dar, die vom Bus kommen oder zu Fuß zur Schule gehen.

Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte vor dem Haupteingang von Ihrem Kind, bzw. erwarten es dort ggfs. nach Schulschluss.

 

Handys dürfen während des Schulvormittags nicht eingeschaltet sein. Ein Notfallhandy darf ausgeschaltet im Schulranzen liegen.

 

IServ ist ein Server, der es den Kindern, den Eltern und den Lehrkräften ermöglicht, sich auszutauschen und zu vernetzen. Den Code zur Freischaltung des Benutzerkontos Ihres Kindes erhalten Sie von der Klassenlehrkraft. Ihnen und Ihrem Kind stehen dann verschiedene Dienste zur Verfügung: E-Mail, Dateiaustausch, Kalender. Eine Weiterleitung auf Ihre eigene Mailadresse können Sie auch einrichten, da jedes Kind durch den IServ-Zugang unserer Schule eine eigene Mailadresse und dort wichtige Informationen bekommt.

 

Kontakt mit Fachlehrkräften oder anderen MitarbeiterInnen der Schule nehmen Sie am besten über IServ auf.

 

Meldepflichte Infektionen müssen der Schule mitgeteilt werden, wenn Ihr Kind oder ein Mitglied Ihres Haushaltes darunter leidet. In manchen Fällen müssen wir die übrigen Kinder der Klasse ohne Angabe des Namens Ihres Kindes über das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informieren oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendige Maßnahmen ergreifen, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Erst nach einer Behandlung darf ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Keine dieser Krankheiten wird durch Unvorsichtigkeit oder mangelnde Sauberkeit begünstigt. Schämen Sie sich bitte nicht, falls Ihr Kind betroffen ist, sondern wenden Sie sich an einen Arzt oder eine Ärztin und teilen uns das Auftreten der Krankheit mit. Nur so lässt sich die Verbreitung der Krankheit eindämmen und auch Ihr Kind steckt sich dann hoffentlich nicht wieder an.

Meldepflichte Krankheiten sind:

Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, hämorrhagisches Fieber, Pest, Kinderlähmung, Kopfläuse

 

Krankheit: Für Eltern besteht die Mitteilungspflicht, wenn Ihr Kind ein oder mehrere Unterrichtsstunden oder einen oder mehrere Unterrichtstage dem Unterricht fernbleibt. Die Meldung soll vor Beginn des Unterrichts erfolgen. Dafür genügt eine Mail an Krankmeldung@gs-eschershausen.de .

Spätestens am dritten Versäumnistag muss die Meldung in der Schule vorliegen (siehe §§63,71 und 176 NSchG, Erl. d. MK vom 29.08.1995). Geschieht dies nicht, fordert die Schule ab dem 4. Versäumnistag ein ärztliches Attest (§ 71 NSchG). In besonderen Fällen kann die Schulleitung auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.

 

Postmappe: Ihr Kind bekommt zur Einschulung eine Postmappe, in der alle wichtigen Elternbriefe und deren Rückläufer gesammelt werden sollen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Postmappen und leeren diese aus.

 

Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.

 

Bei einem Schulwechsel (z.B. wegen Umzugs) nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Klassenleitung und dem Sekretariat auf, damit alle Formalitäten sowie Rückgabe von Schulbüchern, Fahrkarte, u.a. rechtzeitig erledigt werden können.

 

Eine Smartwatch darf in der Schule nur getragen werden, wenn sie sich während der Unterrichtszeiten im Schulmodus befindet.

 

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder eine Sporttasche mit Sportshirt, Sporthose und Turnschuhen mit heller Sohle. Uhren und Schmuck müssen abgelegt werden; längere Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden sein.

Am besten wird die Sporttasche schon gemeinsam am Vorabend gepackt. Wenn Ihr Kind verletzt oder krank ist und nicht am Sportunterricht teilnehmen soll, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule oder notieren es im Schulplaner.

 

Unfall: Ihr Kind ist auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen über den Gemeindeunfallverband versichert. Deshalb darf es während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Hat Ihr Kind einen Unfall, füllen Sie bitte eine Unfallanzeige aus. Diese bekommen Sie über das Sekretariat oder im Download-Bereich der Homepage.

 

Unterrichtsausfall (witterungsbedingt): Extreme Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass SchülerInnen die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Die Entscheidung darüber, ob Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft der Landkreis Holzminden. Die Informationen über den Unterrichtsausfall werden über die Medien oder über IServ bekannt gegeben. Sie können Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, obwohl kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

 

Es ist verboten, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in die Schule oder zu Schulveranstaltungen (z.B. Ausflüge, Klassenfahrten) mitzunehmen.

Unter dieses Verbot fallen: Schusswaffen jeglicher Art, auch Schreckschusswaffen, Soft-Air-Pistolen, Signalpistolen, Gaspistolen und Sprayflaschen mit gefährlichem Inhalt, Munition, Feuerwerkskörper und alle brennbaren Stoffe (auch Haarspray) sowie Streichhölzer und Feuerzeuge, Messer jeglicher Art, z.B. Taschenmesser, Springmesser, Fallmesser, Butterfly-Messer, Hobbymesser und alle Dinge, die für den Unterricht nicht benötigt werden, aber unter Umständen gefährlich werden könnten, wie z.B. Laserpointer, Schraubenzieher, Hammer.

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